Diamantenschmuggel und Staatsterrorismus
"Befehl ist Befehl"
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“Die letztendliche Verantwortung liegt beim Präsidenten und ich bin verantwortlich dafür, die diplomatische Philosophie oder die Leitlinien des Präsidenten anzuwenden bzw. umzusetzen.” 19. April, 2005, Minister Ban Ki-Moon, der nächste Generalsekretär der UN.
Grundregel IV, Die Tatsache, dass eine Person im Auftrag ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, entlastet ihn nicht von der Verantwortlichkeit gegenüber internationalem Recht, vorausgesetzt, dass für ihn eine moralische Wahl tatsächlich möglich war. (Nürnberger Gesetze)
Cho Jung-Pyo (Koreanischer Generalkonsul in Atlanta, Amtsinhabender Vizeminister für Auslandsangelegenheiten und Handel), Choi Dae-Hwa (Vizeminister mit Botschafterrang), Ban Ki-Moon (Vizeminister für Auslandsangelegenheiten und Handel, Amtsinhabender Generalsekretär der U.N.), Diplomatische Immunität und Privilegien
Grundregel III, Die Tatsache, dass wenn eine Person etwas getan hat, was ein Verbrechen unter dem Völkerrecht darstellt, solches in ihrer Eigenschaft als Staatsoberhaupt oder verantwortlicher Regierungsbeamter begangen hat, entlastet sie nicht von der Verantwortung vor dem Völkerrecht. Grundregel IV, Die Tatsache, dass eine Person im Auftrag ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, entlastet ihn nicht von der Verantwortlichkeit gegenüber internationalem Recht, vorausgesetzt, dass für ihn eine moralische Wahl tatsächlich möglich war. (Nürnberger Gesetze)
[Hahn's Web 2007-02-03].
2008-02-08.